Wechselunterricht und Testverpflichtung

Wie sie bereits aus den Medien entnehmen konnten, gibt es grundlegende Änderungen den Schulbetrieb ab dem 19.April 2021 betreffend.

Für unsere Schule bedeutet dies:

Unsere Schüler werden ab Montag, 19. April 2021, weiterhin in geteilten Lerngruppen im Wechselunterricht beschult.
Die Notbetreuung wird ebenfalls fortgeführt.

Hinzu kommt nun aber, dass ab dem 19. April 2021 der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung ist. (Diese Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt selbstverständlich auch für Lehrkräfte und alle weiteren Personen, die Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben.)

Zusätzlich zu der Testverpflichtung bleiben die allgemeinen Hygieneregeln bestehen. Es gilt entsprechend weiterhin die Maskenpflicht und Abstandsregelung auf dem gesamten Schulgelände.

Wichtig!

Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult.
Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich (unter Verwaltung@schule-am-buergerhaus.de) von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab.
Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.

Die Abmeldung für die Schulkindbetreuung reichen Sie bitte bei der KinderOase ein (betreuung-samb@spielraum-rodgau.de)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben des Kultusministers Prof. Dr. R. Alexander Lorz.


Das Elternschreiben in den Fremdsprachen und in einfacher Sprache sowie die Einwilligungs- und Datenschutzerklärung werden aktualisiert ab Mittwoch auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums zu finden sein.