Weitere Informationen bezüglich der Rahmenbedingungen für den Wechselunterricht

Wie bereits angekündigt, werden unsere Schülerinnen und Schüler ab Montag, den 22. Februar, in den Wechselunterricht in geteilten Klassen an unsere Schule zurückkehren. Natürlich ist das weitere Einhalten der Hygieneregeln, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und regelmäßiges Lüften weiterhin unerlässlich.
Über die genaue Ausgestaltung des Wechselunterrichts an unserer Schule, werden wir Sie baldmöglichst über die üblichen Wegen informieren.

Dem aktuellen Ministerschreiben von Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz können sie die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Wechselunterricht entnehmen.

Parallel zum Unterricht bieten wir eine Notbetreuung, durch weiteres schulisches Personal d.h. keine Lehrkräfte, an.
Da unsere Lehrkräfte und auch Räume im Rahmen des Wechselunterrichts benötigt werden, können wir die Notbetreuung nur für eine begrenzte Anzahl an Schülern ermöglichen.
Welche Kinder zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind, entnehmen Sie bitte auch dem o.g. Ministerschreiben.

Zum Nachweis Ihrer Berufstätigkeit benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Das entsprechende Formular können Sie hier und im Downloadbereich herunterladen.

Bitte lassen Sie uns, im Falle einer Notbetreuung für Ihr Kind, die Bescheinigung ihres Arbeitgebers bis spätestens Mittwoch, den 17.02.2021 um 12:00 Uhr zukommen.

Nutzen Sie hierfür nach Möglichkeit den kontaktlosen Weg per Email an verwaltung@schule-am-buergerhaus.de

Sollte es Ihnen nicht anders möglich sein, können Sie die Bescheinigung auch im Schulsekretariat abgeben. Bitte achten Sie hierbei auf die allgemeinen Hygieneregeln!

Sollte Ihr Kind in der Schulkindbetreuung der KinderOase angemeldet sein und Sie dieses Angebot während des Wechselunterrichts nutzen wollen, melden Sie Ihren Bedarf bitte direkt bei der KinderOase unter betreuung-samb@spielraum-rodgau.de